Wie die Tagesschau online berichtet, hatte das LG Offenburg im Rahmen eines Verfahrens gegen Audi angeordnet, dass ein unabhängiger Gutachter die Abgasreinigung bei dem Audi Q5 genau unter die Lupe nimmt.
Gutachten: Audi Q5 hält Stickoxid-Grenzwerte nicht ein
Dabei brachte das Gutachten einiges zu Tage, das für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht. Demnach kann die Motorsteuerung anhand des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann wird der Abgasausstoß reduziert. Im Realbetrieb werden dann deutlich mehr Abgase in die Luft geblasen.
Die Abgasmessungen des Gutachters ergaben, dass der
- Ausstoß von Kohlenmonoxid im Realverkehr um knapp 60 Prozent steigt
- Ausstoß von Stickoxiden um 24 Prozent auf mehr als 80 mg/km steigt
Damit wird der zulässige Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß von 60 mg/km ebenso überschritten wie die Angaben, die Audi zum Abgasausstoß gemacht hat.
Der SWR hat weiter recherchiert und ist auf interne VW-Dokumente gestoßen, die ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung bei Benzinern nahe legen.
Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtung bei Benzinern
Demnach erhärte die „Rechtliche Bewertung Warmlaufprogramme“ den Verdacht, dass bei Benzin-Fahrzeugen mit dem Automatikgetriebe AL 551 eine Zykluserkennung vorliegt. In dem Papier heißt es demnach, dass die Schaltung des Automatikgetriebes verändert wird, wenn das Lenkrad nicht eingeschlagen ist. Folge ist, dass der Schadstoffausstoß im Prüfmodus sinkt. Im Straßenbetrieb sei die Funktion weitgehend nicht aktiv. Weiter heißt es, dass man die Behörden über die konkrete Lenkwinkelerkennung nicht informiert habe.
„Es deutet vieles auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hin. Dann hätte der Abgasskandal auch Benziner von Audi erfasst. Betroffene Audi-Kunden können sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Abschalteinrichtung auch in Benzin-Motoren illegal
Der BGH hat bereits im Dieselskandal um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 entschieden, dass VW sich durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Schadstoffausstoß führen. „Das ist bei dem streitgegenständlichen Audi Q5 offensichtlich der Fall und wahrscheinlich sind noch weitere Benziner betroffen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.