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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 05.01.2018

Abgas­skandal

Abgas­manipulation: Verdacht illegaler Abschalt­einrichtung auch bei BMW

Untersuchungen deuten auf illegale Abschalt­einrichtung bei Abgas­reinigung der Diesel­motoren hin

BMW hat im Abgas­skandal stets betont, dass der Münchener Autobauer keine Abschalt­einrichtungen verwende. Dieses „Saubermann-Image“ hat nach einem Bericht des ZDF Magazins WISO tiefe Kratzer bekommen. Denn nach Unter­suchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutet nun doch einiges auf eine illegale Abschalt­einrichtung bei der Abgas­reinigung der Diesel­motoren hin. Der Bericht rief auch das Bundes­verkehrs­ministerium auf den Plan, das die Vorwürfe gegen BMW prüfen lassen will.

DUH und WISO testeten BMW 320 Diesel im Straßenbetrieb

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und WISO hatten einen BMW 320 Diesel, Baujahr 2016, auf den Prüfstand gestellt und eben nicht nur auf den Prüfstand, sondern auch im Straßen­verkehr getestet. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß ist im normalen Straßen­verkehr deutlich höher als unter Labor­bedingungen. Bei den Tests wurde die Motor­steuerung des BMW 320 Diesel mit Hilfe externer Spezialisten überprüft. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die Abgas­reinigung bei steigender Drehzahl zunächst reduziert und schließlich abgeschaltet wird. Für die DUH sind die Mess­ergebnisse ein deutliches Indiz auf das Vorhanden­sein einer illegalen Abschalt­einrichtung bei der Abgas­reinigung. BMW selbst hat die Vorwürfe dementiert und verweist auf Unter­suchungen des TÜV Süd, nach denen die Emissions­werte im zulässigen Bereich liegen.

Kraftfahrt-Bundesamt will prüfen

Nun ist offenbar das Kraftfahrt-Bundesamt am Zug und wird den betroffenen BMW überprüfen. „Sollten sich die Vorwürfe dann bestätigen, droht den BMW-Modellen mit dem entsprechenden Motor der Verlust der Zulassung. Der Abgas­skandal hätte BMW dann endgültig erreicht“, sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechts­anwälte. Erstaunlich sei aber, dass nun erst eine Untersuchung durch die DUH nötig wurde, um entsprechende Über­prüfungen anzustellen. „Das Thema illegale Abschalt­einrichtungen wird uns noch länger beschäftigen und die Opfer sind die Käufer, die im Vertrauen auf zulässige Emissions­werte sich für einen bestimmten Pkw entschieden haben. Sie leiden jetzt unter dem Wertverlust, dem gebrauchte Diesel-Fahrzeuge generell ausgesetzt sind und unter drohenden Fahr­verboten“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Widerruf des Autokredits als Ausweg

Ein eleganter Ausweg aus diesem Dilemma kann der Widerruf des Autokredits sein. Der ist ganz unabhängig davon möglich, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgas­skandal betroffen ist. „Entscheidend ist einzig und alleine, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufs­belehrung oder fehlerhafte Verbraucher­informationen verwendet hat. Nach unserer Auffassung ist das bei vielen Banken der Fall. Zuletzt wurde schon entschieden, dass sich Autokredite der VW Bank widerrufen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Nach erfolgreichem Widerruf können Kreditvertrag und Kaufvertrag rückabgewickelt werden

Bei Auto­finanzierungen handelt es sich in der Regel um sogenannte verbundene Geschäfte. Das bringt für den Verbraucher den Vorteil, dass nach einem erfolgreichen Widerruf der Kredit­vertrag und der Kaufvertrag rück­abgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und bekommt sein Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Wertersatz verlangen. Strittig ist aber, ob dieser Wertersatz auch bei Kredit­verträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällig wird.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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