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Schadensersatzrecht | 25.10.2018

Abgas­skandal

Abgas­manipulation: Auch das Landgericht Heilbronn sieht VW in der Haftung

VW hat gegen die guten Sitten verstoßen und damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Ein Urteil des Land­gerichts Heilbronn dürfte vom VW-Abgas­skandal geschädigten Verbrauchern Rückenwind geben. Mit Urteil vom 9. August 2018 entschied das Landgericht Heilbronn, dass VW für die Schäden, die durch die Abgas­manipulationen entstanden sind, haftet (Az.: Sp 2 O 278/17).

Vor dem Landgericht Heilbronn ging es um die Fest­stellungs­klage einer Verbraucherin, die im Juni 2015 einen VW Beetle TDI gebraucht gekauft hatte. In dem Wagen war der Motor des Typs EA 189 mit der Manipulations­software verbaut. Als die Frau von dem Abgas­skandal Kenntnis erlangte, klagte sie auf Feststellung, dass VW für die durch die Abgas­manipulation entstandenen Schäden aufkommen müsse.

VW hat vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Das Landgericht Heilbronn bejahte diesen Anspruch. Die Klägerin sei von VW in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt geworden, so das Gericht.

LG bejaht Anspruch auf Schadensersatz

Schon um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren, sei davon auszugehen, dass ein vernünftiger Käufer kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalt­vorrichtung erwerben würde. Die berechtigten Erwartungen eines durch­schnittlichen Käufers erstreckten sich darauf, dass das Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraus­setzungen für die Zulassung erfüllt und diese nicht nur durch illegale Mittel erreicht worden sind. Die Frau habe daher einen Anspruch auf Schadens­ersatz, entschied das Landgericht Heilbronn.

Wieder ein positives Urteil für Geschädigte im Abgasskandal

„Das Urteil des Landgericht Heilbronn zeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Aussichten haben, ihre Ansprüche im Abgas­skandal durchsetzen zu können. Eine ganze Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgas­manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadens­ersatz­pflichtig ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Ansprüche verjähren Ende 2018

Allerdings müssen die Ansprüche gegen VW auch in Kürze geltend gemacht werden, weil am 31. Dezember 2018 die Verjährung der Ansprüche droht.

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