Vor dem Landgericht Heilbronn ging es um die Feststellungsklage einer Verbraucherin, die im Juni 2015 einen VW Beetle TDI gebraucht gekauft hatte. In dem Wagen war der Motor des Typs EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Als die Frau von dem Abgasskandal Kenntnis erlangte, klagte sie auf Feststellung, dass VW für die durch die Abgasmanipulation entstandenen Schäden aufkommen müsse.
VW hat vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
Das Landgericht Heilbronn bejahte diesen Anspruch. Die Klägerin sei von VW in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt geworden, so das Gericht.
LG bejaht Anspruch auf Schadensersatz
Schon um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren, sei davon auszugehen, dass ein vernünftiger Käufer kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung erwerben würde. Die berechtigten Erwartungen eines durchschnittlichen Käufers erstreckten sich darauf, dass das Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und diese nicht nur durch illegale Mittel erreicht worden sind. Die Frau habe daher einen Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Landgericht Heilbronn.
Wieder ein positives Urteil für Geschädigte im Abgasskandal
„Das Urteil des Landgericht Heilbronn zeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Aussichten haben, ihre Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen zu können. Eine ganze Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Ansprüche verjähren Ende 2018
Allerdings müssen die Ansprüche gegen VW auch in Kürze geltend gemacht werden, weil am 31. Dezember 2018 die Verjährung der Ansprüche droht.
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