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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 09.11.2016

Finanzmarkt­aufsicht Liechten­stein

AUTARK INVEST AG – Hinweis der Finanzmarkt­aufsicht Liechten­stein auf Wider­sprüche

Die AUTARK INVEST AG hat Memorandum herausgegeben

Manche Aufsichts­behörden sind recht schnell im Eingreifen bei nach deren Auffassung wider­sprüchlichen Angeboten. So hat die Finanz­aufsicht Liechten­stein (FMA) einen aktuellen Hinweis veröffentlicht. Ob deutsche Anleger davon betroffen sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Die AUTARK INVEST AG mit Sitz in Mauren hat ein auf den 24.09.2016 datiertes „Memorandum über das Angebot der AUTARK INVEST AG, Mauren zur Ausgabe von Aktien der AUTARK INVEST AG, Mauren“ herausgegeben. Nach dem Wortlaut des vorliegenden Memorandums richtet sich dieses Angebot ausschließlich an institutionelle Investoren gem. dem liechten­steinischen Wertpapier­prospekt­gesetzt (WPPG).

FMA rät zur sorgfältigen Prüfung

Zu diesem Angebot hat die FMA auf ihrer Internet­seite www.fma-li.li einen Hinweis veröffentlicht. Darin rät die FMA potentiellen Käufern der Aktien zur sorgfältigen Prüfung des Angebotes und allfälliger Rück­sprache mit der Hausbank und/oder spezialisierten Beratern aufgrund teils wider­sprüchlicher Angaben. Es handele sich zum dem um keinen von der FMA gebilligten Prospekt gemäß dem liechten­steinischen Wertpapier­prospekt­gesetz (WPPG).

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Dieses Beispiel zeigt, dass Aufsichts­recht und Verbraucher­information zeitnah und schnell möglich sind. Geht man vom auf dem Memorandum genannten Datum vom 24.09.2016 aus, hat die FMA gerade einmal innerhalb eines Monats reagiert. Schnelle Reaktionen der staatlichen Aufsichts­behörden sind unerlässlich bei einer funktionierenden Markt­aufsicht.

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Aus der Mitteilung selbst geht nicht hervor, inwiefern deutsche Anleger betroffen sind. Allerdings muss man die Hintergründe der AUTARK INVEST AG kennen. Auf AUTARK INVEST AG wurde die ehemalige AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH, Hannover, verschmolzen. Diese wiederum hatte Beteiligungen in Form von Nachrang­darlehen angeboten. Seit dem 31.12.2015 wird diese Form der Nachrang­darlehen nicht mehr angeboten.

Anleger, die diese Nachrang­darlehen gezeichnet haben sollen nun im Rahmen eines Aktien­tausches von der Noble House Europe B.V., Arnheim, Aktien der AUTARK INVEST AG zum Kurs 1:1 tauschen. Das bedeutet, für jeden EURO, der in ein Nachrang­darlehen der AUTARK Vertrieb- und Beteiligung GmbH investiert wurde, sollen die Anleger eine Vorzugs­aktie im Nominalwert von 1,00 Euro erhalten und dann am wirtschaftlichen Erfolg der AUTARK INVEST AG partizipieren.

Anleger sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ausweislich des schriftlichen Tausch­angebotes ein Haftungs­ausschluss nach § 24 Abs. 4 Wertpapier­prospekt (WpPG), Deutschland, enthalten ist. Danach haftet ein Emittent dann nicht für einen fehlenden Prospekt, wenn der Erwerber dies bei Erwerb der Aktien kannte. Die Folgen für einen Anleger sind mit einem Anspruchs­ausschluss erheblich.

Zeichnung sollte nicht ohne genaue Prüfung erfolgen

Des Weiteren sollen Anleger im Tausch­angebot bestätigen, genau dieses Memorandum erhalten zu haben. Daher sollte eine Zeichnung nicht ohne genaue Prüfung der damit verbundenen Folgen getätigt werden.

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