[24.01.2017] Wunschstudium trotz Ablehnungsbescheid durch die Universität? Studenten, die im regulären Zulassungsverfahren der Universität keinen Studienplatz erhalten haben, haben die Möglichkeit, eine Studienplatzklage zu erheben. Denn nicht jeder Ablehnungsbescheid ist gerechtfertigt. Zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage und der Frage, ob in dem gewünschten Studienfach mehr Plätze zur Verfügung stehen, als von der Universität festgesetzt, kann Sie ein Rechtsanwalt beraten.