Ursprünglich hatte das Unternehmen aus Berlin 588,00 Euro brutto verlangt. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Branchenbucheintrag täuschungsbedingt zustandegekommen ist. Die Stornierung der Rechnung zeigt, dass ein Vorgehen gegen die GES Registrat GmbH durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher eine Rechnungen oder sogar schon eine Mahnung der GES Registrat GmbH wegen eines angeblich beauftragten „Standardeintrags“ auf registrat.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur GES Registrat GmbH.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00
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