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Fluggastrecht und Reiserecht | 06.08.2024

Nachtflugverbot

Irres Nachtflugverbot: Wegen 10 Sekunden Zeitüberschreitung wird ein Flugzeug von Berlin nach Hannover umgeleitet

Nachtflugverbot zu strikt

Pilot und Passagiere wähnten sich 78 m über dem Boden schon in Berlin. Doch sie waren 10 Sekunden zu spät und eine Landung auf dem BER nicht mehr erlaubt. Der Pilot musste durchstarten und im 290 km entfernten Hannover landen.

In den letzten Tagen konnten zwei verspätete Flüge wegen des Nachtflugverbots nicht wie geplant am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) landen. Die Piloten leiteten die Maschinen nach Hannover um. Darüber berichteten zunächst der Tagesspiegel und die Berliner Morgenpost.

Eurowings Flieger aus Alicante

Am vorvergangenen Samstag schien es lange so, als könnte der Eurowings-Flug 5831 rechtzeitig in Berlin ankommen. Der Airbus sollte planmäßig um 20:25 Uhr in Alicante starten und um 23:25 Uhr am BER landen. Aufgrund einer Verzögerung startete die Maschine jedoch erst um 21:33 Uhr, was die geplante Ankunftszeit auf Mitternacht verschob.

Am Flughafen Berlin Brandenburg gibt es für verspätete Flüge ein Zeitfenster von 23:30 bis 00:00 Uhr für Landungen. Danach greift das Nachtflugverbot, das nur für Regierungsflüge, Militäreinsätze und Rettungsflüge Ausnahmen macht – jedoch nicht für Linienflüge.

Der Pilot der Maschine glaubte noch vor Beginn des Nachtflugverbots um 0:00 Uhr anzukommen. Er war dann aber doch zehn Sekunden zu spät und musste die Maschine wieder durchstarten.

Eurowings Flieger aus Heraklion

Wenige Tage später musste erneut ein Flieger umgeleitet werden. Der Flug EW5337 von Heraklion auf der griechischen Insel Kreta in die deutsche Hauptstadt musste infolge einer Verspätung und des Nachtflugverbotes nach Hannover ausweichen. Dieses Mal hatte der Pilot Hannover direkt angesteuert, weil lange vorher absehbar war, dass er nicht rechtzeitig Berlin erreichen würde.

Den Passagieren stehen natürlich Entschädigungsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung zu: aktuelles Fluggastrecht

Fazit

Eine so strikte Auslegung des Nachtflugverbots, wie sie sich im ersten Fall dargestellt hat, ist kaum vernünftig nachvollziehbar.

Quelle: DAWR/Tagesspiegel/Morgenpost
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