[30.06.2015] Das Landgericht Berlin hat einem Anleger der von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart vertreten wurde, Schadensersatz in Höhe von € 8.094,00 nebst Zinsen zugesprochen. Dabei handelt es sich, was bemerkenswert ist, um ein Anerkenntnisurteil, dass heißt, dass Markus Frick den Schadensersatzanspruch anerkannt hat – das Urteil ist rechtskräftig. Frick hat bereits gezahlt!