[08.12.2015] Wird eine zahnärztliche Behandlung fehlerhaft durchgeführt, kann dem Patienten unter Umständen Schadensersatz zustehen. Kommt es neben tagelangen starken Schmerzen auch noch zu einer andauernden Gefühlsbeeinträchtigung, rechtfertigt dies sogar ein Schmerzensgeld (Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisbeschluss vom 25.11.2013, Az. 5 U 1202/13).