[22.07.2016] Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland seit 1994 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieses Gesetz hat die früher geltenden unterschiedlichen Regelungen für Arbeiter und Angestellte abgelöst. Danach zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Gehalt weiter. Kann der Mitarbeiter dann immer noch nicht wiederkommen, springt seine Krankenkasse ein – mit 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Damit diese Summe aber von Anfang an in voller Höhe gezahlt wird, muss der Versicherte einiges beachten.