[26.02.2015] Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter bei Immobilienanzeigen die energetischen Kennwerte aus einem Energieausweis angeben. Wer dieser Pflicht ab dem 1. Mai 2015 nicht nachkommt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.