Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat gegen eines der Urteile des Verwaltungsgerichtes (VG) Schleswig vom 09.10.2013 Berufung eingelegt.
Darin wird die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreibern für die Nutzerdatenverarbeitung bei Besuch ihrer Seite bestritten. Berufungsbeklagte ist die von den Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein betriebene Wirtschaftsakademie in Kiel. Dieses Musterverfahren zielt darauf ab, eine verbindliche Klärung zu der grundlegenden datenschutzrechtlichen Frage herbeizuführen, inwieweit Stellen in Schleswig-Holstein, die nach deutschem Datenschutzrecht unzulässige Internet-Serviceleistungen von US-Unternehmen nutzen, für diese Rechtsverstöße mitverantwortlich sind.
ULD sieht Verstoß gegen grundlegende Regelungen des deutschen Telemedienrechts
Nach Ansicht des ULD ist eine Korrektur der Urteile des VG Schleswig dringend geboten: Grundlegende Regelungen des deutschen Telemedienrechts werden nicht ausreichend beachtet. Insbesondere ignorieren sie die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf das Internet. Die Rechtsfrage ist nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Stellen von hoher Relevanz, die sich US-amerikanischer Dienstleister bedienen. Welche unabsehbaren Risiken für den Datenschutz damit verbunden sind, haben aktuell die Enthüllungen von Edward Snowden offenbart, wonach derartige Daten massenhaft und unter völliger Missachtung europäischer Rechtsprinzipien von der US-amerikanischen National Security Agency abgefangen, ausgewertet und u. a. an weitere US-Behörden weitergegeben werden.
ULD regt Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof an
Die Klärung der Rechtsfrage ist nach Überzeugung des ULD von großer Bedeutung für die Verabschiedung einer wirksamen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, wozu der Innen- und Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich mit großer Mehrheit einen Entwurf beschlossen hat. Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die bisherigen Regelungsvorschläge zur `verantwortlichen Stelle´ - englisch `controller´ - weichen inhaltlich von den derzeit gültigen Regelungen nicht ab. Sollte die Ansicht des VG Schleswig bestätigt werden, so bliebe das bestehende Regelungs-, Kontroll- und Vollzugsdefizit erhalten. Dies darf nicht der Wille der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker sein. Um insofern eine schnelle verbindliche Klärung herbeizuführen, schlägt das ULD als Berufungskläger im Zweifel eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof vor.“
Bernstein: ULD soll sich auf eigentliche Aufgaben konzentrieren
Der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Axel Bernstein, hat angesichts der durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz eingelegten Berufung gegen das Urteil des Schleswiger Verwaltungsgerichtes in Sachen Facebook den Datenschutzbeauftragten erneut aufgefordert, sich auf seine eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
„Die wichtige Arbeit des Unabhängigen Datenschutzzentrums wird in der Öffentlichkeit seit Monaten fast ausschließlich in Verbindung mit dem Namen Facebook wahrgenommen. Das ist schade und wird der eigentlichen Aufgabe nicht gerecht“, so Bernstein.
Berstein sieht Wettbewerbsnachteile für Unternehmen
Hinzu komme, dass der Leiter des Landeszentrums für seine Fehde gegen Facebook mit mehr als 1,1 Milliarden Nutzern Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen in Schleswig-Holstein in Kauf nehme.