Wichtige im Jahr 2015 gesprochene Urteile aus dem Mietrecht (Teil I):
Pflicht des Mieters zur Suche nach geeignetem und zumutbarem Nachmieter bei vorzeitigem Entlassen aus befristeten Mietvertrag
Möchte ein Mieter vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag entlassen werden, so muss er für den Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter suchen. Diese Suche umfasst die Durchführung von Besichtigungsterminen und das Sammeln von Informationen zur Bonität und Zuverlässigkeit des Nachmieters. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2015, Az. VIII ZR 247/14).
Fristlose Kündigung eines Mieters aufgrund unwahrer Behauptungen über Vermieter
Nach Auffassung des Amtsgerichts München kann die unwahre Behauptung einer Mieterin gegenüber Mitmietern, der Vermieter sei geldgierig und habe sie sexuell belästigt, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn dadurch könne die Ehre des Vermieters nachhaltig beschädigt werden (Amtsgericht München, Urteil vom 19.03.2015, Az. 412 C 29251/14).
Zustimmung zur Mieterhöhung durch zweimalige Zahlung der erhöhten Miete
Fordert der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung und zahlt daraufhin der Mieter zweimal die erhöhte Miete, so kann der Vermieter von einer Zustimmung des Mieters ausgehen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung ist nicht erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück hervor (Amtsgericht Osnabrück, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 42 C 734/15 (2)).
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Bevollmächtigten des Mieters bedarf Vorlage der Vollmachtsurkunde
Aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund geht hervor, dass der Zustimmung zu einer Mieterhöhung die Vollmachtsurkunde beigelegt werden muss, wenn die Erklärung durch einen Bevollmächtigten des Mieters erklärt wird. Andernfalls kann der Vermieter die Zustimmungserklärung aufgrund entsprechender Anwendung des § 174 BGB zurückweisen. Denn der Vermieter hat ein besonders starkes Interesse daran, schnell und zuverlässig Klarheit über die Bevollmächtigung zu erlangen. Denn im Fall einer unwirksamen Zustimmungserklärung aufgrund fehlender Bevollmächtigung beginnt die Klagefrist des § 558 b Abs. 2 BGB zu laufen. Der Vermieter läuft dann Gefahr, ohne Klärung der Vollmachtsfrage die Klagefrist zu versäumen und sein Erhöhungsverlangen gerichtlich nicht mehr durchsetzen zu können (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 22.12.2015, Az. 427 C 7526/15).
Vermieter muss nach Eigenbedarfskündigung Alternativwohnung selbst bei Befristung des Mietvertrags anbieten
Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine Alternativwohnung anzubieten. Dabei ist es unerheblich, ob die Alternativwohnung nur für einen vorübergehenden Zeitraum zur Verfügung steht, also nur befristet angemietet werden kann. Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Dies hat Amtsgerichts Köln entschieden (Amtsgericht Köln, Urteil vom 16.12.2015, Az. 221 C 282/15).
Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Das Amtsgericht Berlin-Spandau hat entschieden, dass ein Mieter seine schriftliche Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht gemäß den Vorschriften zu den Fernabsatzverträgen widerrufen kann. Denn der durch die Zustimmung abgeschlossene Miet¬änderungs¬vertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 c Abs. 1 BGB dar (Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 27.10.2015, Az. 5 C 267/15).
Kappungsgrenze von 15 % bei Mieterhöhungen in Berlin zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 rechtmäßig ist. Im gesamten Stadtgebiet von Berlin ist daher die geltende allgemeine Kappungsgrenze für die Erhöhung von Bestandsmieten in Wohnraummietverhältnissen für die Dauer von fünf Jahren von 20 % auf 15 % herabgesetzt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2015, Az. VIII ZR 217/14).
Mieter muss Installation von Rauchwarnmeldern grundsätzlich auch bei vorangegangener Selbstausstattung dulden
Ein Mieter hat nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015, Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).
Vermieter hat auf besondere Empfindlichkeit eines Marmorfußbodens im Toilettenbereich hinzuweisen
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Vermieter nur dann Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich aufgrund unvermeidbarer Kleinstspritzer beim „Stehpinkeln“ vom Mieter verlangen kann, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2015, Az. 21 S 13/15).
Mieter muss Vermieter nicht auf Einhaltung der Frist zur Abrechnung der Betriebskosten hinweisen
Der Mieter einer Wohnung ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er rechtzeitig die Betriebskosten abrechnen soll. Ist die Abrechnung daher verspätet erfolgt, ist der Vermieter mit der Nachforderung gemäß § 556 Abs. 2 Satz 3 BGB ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Landgericht Berlin, Urteil vom 27.10.2015, Az. 63 S 73/15).