wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Rundfunkbeitragsrecht | 18.12.2013

KEF-Empfehlung: Rundfunkbeitrag soll monatlich um 73 Cent sinken

Die KEF empfiehlt den Ländern, den Rundfunkbeitrag um 73 Cent auf 17,25 Euro / monatlich zu senken.

Der am 1. Januar 2013 neu eingeführte und viel umstrittene Rundfunkbeitrag könnte möglicherweise sinken.

Den Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt zahlen. Auch Haushalte, in denen es weder Radio, Fernseher noch internetfähigen Computer gibt. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied in einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung, dass diese Regelung rechtmäßig ist und nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

1.145,9 Mio. Mehreinnahmen durch Rundfunkbeitrag

Nach den Berechnungen und Prognosen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) werden die Rundfunkanstalten bis zum Ende der Periode 2013 bis 2016 30.814,0 Mio. EUR aus den Rundfunkbeiträgen einnehmen. Das sind 1.145,9 Mio. mehr als von den Anstalten im April 2013 angemeldet. Die Kommission empfiehlt die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen von 1.145,9 Mio. EUR für eine Senkung des Rundfunkbeitrags von 73 Cent auf 17,25 Euro / monatlich zu verwenden. Dabei ist berücksichtigt, dass die Absenkung erst ab 1. Januar 2015 vorgenommen werden kann und den Zeitraum von 2 Jahren (2015 und 2016) umfasst. In diesem Ergebnis sind auch von der KEF vorgenommene Kürzungen enthalten.

Unsicherheit der Datenlage

Die KEF empfiehlt dringend, die andere Hälfte der Mehreinnahmen wegen der Unsicherheit der Datenlage nicht in die Absenkung einzurechnen, sondern vorzuhalten. Sie hält dies auch aus strukturellen Gründen für notwendig, um einen möglichen Anstieg des Rundfunkbeitrags in der nächsten Periode ab 2017 zu glätten. Die von den Ländern vorgesehene Evaluation, die auf Daten bis Ende 2014 gestützt werden soll, könnte in der nächsten Beitragsperiode zu Veränderungen der Anknüpfungspunkte für die Beitragspflicht und damit zu Veränderungen des Beitragsaufkommens führen. Dies zu entscheiden, ist Sache der Länder.

Anstalten müssen Rücklage bilden

Die Anstalten dürfen die über den festgestellten Bedarf hinaus gehenden Mittel nicht verwenden. Sie sind einer Rücklage zuzuführen. Die KEF empfiehlt daher den Ländern, dies durch eine Selbstverpflichtung der Anstalten abzusichern.

Der Anteil der Landesmedienanstalten beträgt 1,8989 % des Beitragsaufkommens. Sie profitieren deshalb von den prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 21,8 Mio. EUR. Dies entspricht 1,3 Cent. Die Länder können die Mehreinnahmen durch Veränderung des Prozentsatzes der Landesmedienanstalten zusätzlich für eine Absenkung des Rundfunkbeitrags nutzen.

Vertiefend:

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#94

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d94
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!