Laut Berichten des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und des ZDF hat die Flughafengesellschaft des BER beim Landgericht Cottbus eine Klage auf Schadenersatz gegen mehrere Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ eingereicht.
Klage auf rund 33.000 Euro
Die Flughafengesellschaft verlangt rund 33.000 Euro. Mitglieder der „Letzten Generation“ waren am 24. November 2022 auf das Flughafengelände eingedrungen und hatten den Flugbetrieb massiv gestört.
Kein Flugbetrieb für fast zwei Stunden
Laut Bundespolizei verschafften sich zwei Gruppen Zugang zum Flughafengelände. Einige von ihnen hätten sich am Boden festgeklebt. Wegen der Klimaaktivisten stoppte der Berliner Flughafen den Betrieb auf beiden Start- und Landebahnen. Der Flugbetrieb war für fast zwei Stunden lahmgelegt. Betroffen waren mehrere Tausend Passagiere und 40 Flüge, die entweder ausfielen oder umgeleitet wurden.
Zum Umfang des Schadensersatzanspruch
Die Flughafengesellschaft macht unter anderem Kosten geltend, die ihr zur Wiederherstellung des Flugbetriebes entstanden sind. Daneben will sie Ersatz für entgangene Erlöse durch ausgefallene Flugbewegungen. Auch macht sie Kosten für Reparaturarbeiten am Flughafenzaun und den Einsatz der Flughafenfeuerwehr geltend.
Täter müssen sich verantworten
Laut einer Sprecherin des BER wolle die Flughafengesellschaft mit der Klage zeigen, „dass sie solche Blockaden null toleriert und sich die Täter auch gegenüber dem Flughafen verantworten müssen“.
Strafrecht: Nötigung
Bereits mehrere Gerichte haben Klimaktivisten, die sich an Straßenblockaden beteiligt hatten, wegen Nötigung veruteilt, z.B.