Bei Schockanrufen geben sich die Betrüger am Telefon als Verwandte oder Justizbedienstete/Polizeibeamte/Rechtsanwälte oder Ähnliches aus und gaukeln die Notlage eines Familienmitglieds vor, für welche sie einen hohen Geldbetrag benötigen. Nur durch die sofortige Zahlung des Geldbetrags in bar habe der Verwandte keine strafrechtliche oder andere Verfolgung zu befürchten.
Angeblicher Haftrichter verlangt Kaution
Im aktuellen Fall wurde eine ältere Dame angerufen. Der Anrufer teilte mit, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und sich daher beim Haftrichter befinde. Nur durch die Zahlung einer Geldsumme oder die Übergabe von Wertgegenständen könne er der Inhaftierung entgehen. Daraufhin machte sich die Betroffene auf den Weg zum Amtsgericht und übergab dort außerhalb des Gebäudes eine größere Menge Gold an einen unbekannten Täter, der fliehen konnte. Die Betroffene wandte sich im Anschluss an die Justizwachtmeister, worauf der Schwindel aufflog und die Polizei benachrichtigt wurde.
Wichtige Hinweise des Amtsgerichts Hannover
Das Amtsgericht Hannover weist auf folgendes hin:
1) Zahlungsaufforderungen der Justiz erfolgen ausschließlich schriftlich, nicht per Telefon. Die Aufforderungen enthalten zudem immer ein Kassenzeichen/ Aktenzeichen.
2) Es besteht keine Barzahlungspflicht. Zahlungen an die Justiz können immer auch per Überweisung vorgenommen werden.
3) Einzahlungen bei den Amtsgerichten werden nicht außerhalb des Gerichtsgebäudes oder außerhalb der Öffnungszeiten der Gerichte entgegengenommen. Die Gerichte fordern hierzu auch nicht auf.
4) Die Justiz kommuniziert nicht über SMS oder Messenger-Dienste.
In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich durch persönliche Rückfrage am Servicepoint der Gerichte oder über die Festnetznummer des Gerichts abzusichern. Die offiziellen Rufnummern sind auf der Internetseite des jeweiligen Gerichts unter „Kontakt“ abrufbar.
Tipps der Polizei
Mit den folgenden Tipps der Polizei kann man sich vor solchen Betrügern schützen:
· Im Zweifel: Wählen Sie immer eigenständig die 110! Die Leitstelle weiß, wo Einsatzkräfte - auch in zivil - unterwegs sind.
· Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis vorzeigen.
· Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten
· Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
· Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.
· Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.