Quelle: DAWR
Seit dem 19. Mai 2013 dürfen in ganz Berlin Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden. Im Regelfall gelten hierbei 20 Prozent. Diese 20-Prozent-Grenze dürfen Landesregierungen aber nur senken, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Bundesregierung möchte die geplante Mietpreisbremse für neue Mietverträge an die gleiche Voraussetzung knüpfen.
Kappungsgrenze von 15 % wird vor dem Bundesgerichtshof verhandelt
Der aktuelle Fall vor dem Bundesgerichtshof: Der Vermieter einer Wohnung im Berliner Stadtbezirk Wedding klagt ursprünglich gegen seinen Mieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung um 20 Prozent. Die Miete lag somit deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. In der ersten Instanz erkannte der Mieter eine Erhöhung um 15 Prozent an. Das Amtgsreicht Wedding und das Landgericht Berlin (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2014, Az. 67 S 121/14) entschieden auch, dass die Mieterhöhung wegen der Kappungsgrenze nur 15 Prozent betragen darf Die Parteien streiten nunmehr noch um die letzten 5 Prozent.
Haus & Grund kritisiert die neue Kappungsgrenze
„Der Berliner Senat hat im Mai 2013 für das gesamte Stadtgebiet kurzerhand den Wohnungsnotstand erklärt und die Grenze für Mieterhöhungen abgesenkt – wohlwissend, dass nur wenige Teile der Stadt betroffen sind. Gleichzeitig verwendet das Land die Wohnungsbauhilfen des Bundes nicht dazu, das Wohnungsangebot in den begehrten Berliner Bezirken zu erhöhen. Diese Wohnungspolitik nach Gutsherrenart in Berlin soll nun höchst-richterlich untersucht werden,“ sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.
Vertiefend zur Mietpreisbremse und zur Mieterhöhung:
- Mietpreisbremse: Anwaltverein sieht Nachbesserungsbedarf
- Mietpreisbremse ausgebremst: Große Unzufriedenheit mit derzeitigem Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse
- Maas schiebt die Mietpreisbremse voran: Massive Kritik vom Eigentümerverband Haus & Grund
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