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Schadensersatzrecht | 22.06.2012

Fußballspiel

Fußball: Ist das Kicken auf Gemeinschaftsflächen erlaubt und wer haftet bei Unfällen?

Fußball in Nachbars Garten

Alle Jahre wieder ergreift Deutschland zur WM oder EM das Fußballfieber. Da möchte Papa, der vor vielen Jahren Ersatzspieler in der Klassenmannschaft war auch gerne zeigen, was er kann. Oft machen sich auch Fernsehzuschauer nach dem Spiel Luft und nutzen dafür gerne Gemeinschaftsflächen einer Hausgemeinschaft zum lautstarken Austoben und Kicken, etwa im Hinterhof.

Solange es sich bei den Hobby-Fußballern um Kinder handelt, sind die Gerichte oft großzügig - jedenfalls dann, wenn es in der Nähe keinen geeigneten Bolzplatz gibt. Die Nachbarschaft müsse die Lärmbelästigung hinnehmen. Lärm sei auf Grund des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar befanden zum Beispiel auch die Richter des Oberlandesgerichts in Düsseldorf.

Gerichte sind hart mit erwachsenen Fußballern

Bei erwachsenen Kickern drücken die Gerichte aber eher selten ein Auge zu. ARAG Experten raten in einem solchen Fall, alle Nachbarn zu einem Freundschaftsturnier einzuladen, denn wer selber mitspielt wird sich nicht beschweren (LG Berlin, Az. 61 S 288/85 und LG München, Az. 1 T 14129/88 und OLG Düsseldorf, Az. 9 U 51/95).

Fußball in den Garten des Nachbarn geschossen

Und landet der Fußball in Nachbars Garten darf er nicht einfach wieder zurückgeholt werden (Landgericht München II, Urteil vom 03.11.2003, Az. 5 O 5454/03).

Haftung für Fußballschuss

Das OLG Nürnberg entschied, dass ein 7-jähriger Junge für die Folgen eines Fußballschusses hafte. Einem Nachbarsjungen war ein Glassplitter ins Auge geflogen, weil der 7-Jährige mit dem Ball gegen eine Leuchte geschossen hatte, die splitterte. 10.000,- Euro Schmerzensgeld sollte der 7-jährige Fußballer zahlen (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 28.04.2006, Az. 5 U 130/06).

Lesen Sie auch das Dossier: Fußball-Weltmeisterschaft: Wie laut darf es werden?

ra-online/ARAG (pm/pt)

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