Wann eine Mietminderung möglich ist und was zu beachten ist, lesen Sie ausführlich im ABC der Mietminderung sowie in den 10 wichtigen Tipps zur Mietminderung. Über die Höhe der Mietminderung können Sie sich in der Mietminderungstabelle informieren. Hier im Folgenden wird erläutert, wie eine Mietminderung berechnet wird.
Von welcher Miete berechnet man die Mietminderung?
Grundlage für die Mietminderung ist die Brutto-Warmmiete, also die Miete inklusive aller Nebenkosten (inkl. Nebenkostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung). Die Mietminderung bezieht sich also nicht bloß auf die Netto-Kaltmiete. Dass die Brutto-Warmmiete als Berechnungsgrundlage heranzuziehen ist, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden (vgl. Wird bei einer Mietminderung die Warmmiete oder die Kaltmiete gemindert?).
Berechnungsbeispiel:
Mietkosten | Betrag | ||
---|---|---|---|
Grundmiete (Kaltmiete) | 600 Euro / mtl. | ||
+ | Betriebskostenvorauszahlung | 120 Euro / mtl. | |
+ | Heizkostenvorauszahlung | 100 Euro / mtl. | |
= | Summe: | 820 Euro / mtl. |
Im obigen Beispiel beträgt die Brutto-Warmmiete also 820 Euro im Monat. Von dieser Brutto-Warmmiete gehen wir aus, wenn wir die Mietminderung berechnen.
Wie wird jetzt die Mietminderung berechnet?
Wenn Sie wegen eines Mietmangels nun die Miete mindern können, dann errechnen Sie aus der Brutto-Warmmiete den prozentualen Anteil der Mietminderung.
Beispiel:
Sie wohnen im 6. Stock und Ihre Brutto-Warmmiete beträgt 820 Euro im Monat. Leider ist der Fahrstuhl defekt.
Anhand der Mietminderungstabelle (vgl. Mietminderungstabelle - Kategorie Aufzugsausfall) haben Sie herausgefunden, dass Sie die Miete um 15 % mindern dürfen.
Berechnung der Mietminderung
So berechnen Sie die Mietminderung, wenn Sie die Miete z.B. um 15 % mindern möchten:
Berechnungsbeispiel:
820 Euro / 100 * 15 = 123 Euro Mietminderung / Monat
Sie können von der monatlichen Miete in Höhe von 820 Euro also 123 Euro einbehalten, so dass Sie nur noch lediglich 697 Euro an den Vermieter überweisen müssen.
Achtung: Taggenaue Berechnung der Mietminderung
Nun kann es vorkommen, dass ein Mietmangel nicht einen ganzen Monat vorliegt, sondern nur wenige Tage. Dann dürfen Sie natürlich nicht einen ganzen Monat Miete mindern. Beispiel:
Beispiel:
Sie wohnen im 6. Stock und Ihre Brutto-Warmmiete beträgt 820 Euro im Monat. Leider ist der Fahrstuhl defekt. Erst nach 10 Tagen wird er repariert und funktioniert wieder.
Anhand der Mietminderungstabelle (vgl. Mietminderungstabelle - Kategorie Aufzugsausfall) haben Sie herausgefunden, dass Sie die Miete um 15 % mindern dürfen.
Achtung: Nur anteilige Mietminderung!
Selbstverständlich können Sie in diesem Fall die Miete nicht für einen ganzen Monat mindern, sondern müssen die Mietminderung anteilig berechnen.
Berechnungsbeispiel:
820 Euro / 100 * 15 = 123 Euro Mietminderung / Monat
123 Euro / 31 Kalendertage x 10 Tage = 39,67 Euro
Für den zehntägigen Ausfall des Fahrstuhls können Sie also in diesem Fall die Miete um 39,67 Euro mindern.
Siehe auch:
- Das Neueste zur Mietminderung bei recht-aktuell.de
- Mietminderungstabelle
- ABC der Mietminderung
- Rechtsfragen zur Mietminderung
- Neue Urteile zur Mietminderung
Probleme bei der Mietminderung?
Hilfe finden Sie in unserer „Anwaltsliste zum Thema Mietminderung“ oder suchen Sie hier im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht.