Werbe-E-Mails, Werbe-Faxnachrichten und Werbeanrufe (sog. Cold-Calling), auch einmaliger Natur, sind ausdrücklich unerwünscht. Die Veranlasser und Auftraggeber unerbetener Werbung werden auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Die Anwaltssozietät Müller & Rahnfeld GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus den aktiven Gesellschaftern
• Manfred-Hasso Müller
Rechtsanwalt
• Martina Rahnfeld
Rechtsanwältin
Anschrift:
Am Markt 14, D-25840 Friedrichstadt
Telefon: +49 (0) 4881 - 9370-0
Telefax: +49 (0) 1805 006 534 1008
Email: info[at]1ARecht.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Internet: www.1ARecht.de
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen
Rechtsanwaltskammer.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstr. 13
24837 Schleswig
Tel.: +49 (0) 4621-93910
Fax: +49 (0) 4621-939126
E-Mail: info[at]rak-sh.de
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei führen die gesetzliche Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt”. Diese Berufsbezeichnung wurde ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsordnung (BORA)
Für Fachanwälte gilt zusätzlich die Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCB)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die vorgenannten berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.brak.de/seiten/06.php
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
USt-IdNr: (DE)199876430
Rechtsanwalt Manfred-Hasso Müller ist als amtlich bestellter Notar mit dem Amtssitz in D-25840 Friedrichstadt zugleich Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer, Gottorfstraße 1, 24837 Schleswig. Aufsichtsbehörde ist der Präsident des Landgerichts Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg.
Für Notare gelten folgende berufsrechtliche Regelungen, die unter der Rubrik „Texte Berufsrecht“ auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.bnotk.de aufrufbar sind:
• die Bundesnotarordnung BNOTO
• die Dienstordnung für Notare DONOT
• Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
• die Richtlinien der Notarkammern
• Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts
Die zum 17.05.2010 in Kraft getretenen neuen Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, "DL-InfoV") gelten nicht für Notarinnen und Notare. Notare sind gemäß § 1 Abs. 1 der DL-InfoV in Verbindung mit Artikel 2 Ziffer 2 Buchstaben i) und l) der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt von der Anwendung ausgenommen.
Als Rechtsanwälte sind wir gehalten folgende Informationen zu erteilen:
Information nach dem Fernabsatzrecht
1. Der abzuschließende Anwaltsvertrag hat eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt und fällt damit unter den Begriff der Dienstleistung. Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, ist das Fernabsatzrecht anwendbar. Dieses wird konkretisiert durch Verordnungen.
2. Bei der Hauptleistungspflicht des Rechtsanwalts handelt es sich um die Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit, die nach Abschluss eines Anwaltsvertrags entsteht.
Grundsätzlich stellen die auf der Kanzlei-Homepage befindlichen Angebote eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar; die E-Mail des Mandanten an den Rechtsanwalt ist ein Antrag, den der Anwalt sich vorbehält, anzunehmen. Der Vertrag kommt folglich durch die Annahme dieses Antrags durch den Rechtsanwalt zustande, d.h. erst mit Zugang der Annahmeerklärung des Rechtsanwalts beim Rechtssuchenden wird der Anwaltsvertrag wirksam geschlossen.
3. Bei der hier beworbenen Rechtsberatung handelt es sich um ein kommerzielles Angebot des Rechtsanwalts (§ 312c II BGB).
Die Vergütung des Rechtsanwalts berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist fast immer abhängig vom Gegenstandswert (§ 11 Nr. 7 und 8 BGB-InfoV), worüber der Mandant bei Mandatsübernahme rechtzeitig aufgeklärt wird.
4. Grundsätzlich werden Überweisungen und Scheckzahlungen akzeptiert. Der Rechtsanwalt behält sich vor, einen angemessenen Kostenvorschuss gem. § 9 RVG zu fordern. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts mit dessen erstem Tätigwerden entsteht, d.h. bereits bei der Informationserteilung durch den Mandanten.
5. Es ist zu empfehlen, eine persönliche Beratung in der Kanzlei der Anwälte durchzuführen bzw. Akten(-stücke) zu übersenden.
6. Widerrufsbelehrung gem. EGBGB Anlage1 (zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1), sofern der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB (bei schriftlich abzuschließenden Verträgen),
jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB (bei Erbringung von Dienstleistungen),
jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB (bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB)).
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Anwaltskanzlei
Manfred-Hasso Müller & Martina Rahnfeld GbR,
Am Markt 14,
D-25840 Friedrichstadt
Tel.: 04881 93700, Fax: 04881 7959,
E-Mail: info[at]1arecht.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung , für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung gilt, gilt folgendes:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Modalitäten des Vertragsschlusses
Bei einem Vertragsschluss nach § 312b BGB (Fernabsatzverträge) wird der Anwaltsvertrag mit Zugang der Annahmeerklärung des Rechtsanwalts beim Rechtssuchenden wirksam.
7. Haftung
7.1. Inhalt des Onlineangebotes
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Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus a) Tätigkeiten über in anderen Staaten (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, b) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht oder c) Tätigkeiten rechtsanwaltlicher Natur vor außereuropäischen Gerichten. Im Übrigen ist der Versicherungsschutz gegeben.
Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand finden Sie, soweit verwendet, in unseren „Allgemeinen Mandatsbedingungen“
(allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB“ )
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