Wer dagegen heute eine andere Person benachteiligt oder diese in ihren Rechten einschränkt, nur weil diese Person jünger ist, handelt in der Regel gegen das Gesetz. Denn das Recht auf die gleichen Rechte hat jeder Mensch – egal, wie alt er ist, welche Hautfarbe er hat oder ob er physisch oder psychisch in irgendeiner Weise eingeschränkt ist.
Dennoch wird auch heute häufig noch nur über und nicht mit Kindern gesprochen, was für einige Politiker Anlass dafür ist, sich noch stärker für den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Doch natürlich müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichem von Gesetzes wegen in manchen Belangen auch eingeschränkt bleiben: Der Jugendschutz dient, wie der Name schon sagt, dazu, Kinder und Jugendliche zu schützen, indem er ihnen bis zu ihrer Volljährigkeit gewisse Dinge untersagt. Diese Dinge sollte jeder Betroffene oder Erziehungsberechtigte kennen. Außerdem sollten die Rechte von Jugendlichen heute, die sich aufgrund immer noch neuer und nicht unkomplizierter Felder, wie beispielsweise des Internets, ständig ändern und weiterentwickeln, besonders genau im Auge behalten werden.
Zwar versucht der gesetzliche Jugendschutz mittels Einschränkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen diese etwa vor vermeintlichen Gefahren im Internet zu schützen, hier greift aber vor allem auch die Verpflichtung der Eltern zum erzieherischen Jugendschutz. Bild: fotolia.de © Ingo Bartussek (#41441554)
Rechte in für junge Menschen wichtigen Bereichen
Die Rechte und Gesetze für junge Menschen lassen sich am einfachsten verstehen und verinnerlichen, wenn sie in bestimmte Bereiche aufgeteilt werden. Anhand dieser Bereiche wird deutlich, was der Nutzen dieser Regelungen ist. Grob gesagt dienen sie dazu, die Heranwachsenden vor den Gefahren des Leichtsinns oder vor mangelnder Lebenserfahrung zu schützen und ihnen dabei zu helfen, in einem sicheren Rahmen Erfahrungen zu sammeln. Sie schränken ein, versuchen dabei aber das nötige Maß an Freiheiten zu belassen, das es braucht, um sich natürlich entwickeln und lernen zu können. Dass es dabei nicht jedem Jugendlichen „recht gemacht“ werden kann, ist selbstverständlich – einschränken lassen wollen sich die wenigsten. Das Verständnis für die Notwendigkeit der Einschränkungen allerdings folgt meist, sobald die eigenen Kinder nachkommen.
Einige Bereiche, in die sich wichtige Rechte und Pflichten für junge Menschen einteilen lassen, sind Folgende:
- Meinung und Information: Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Ältere müssen sich diese Meinung anhören und sie ernst nehmen. Außerdem haben auch die Kleinsten das Recht, sich jegliche Informationen zu beschaffen, diese auch zu erhalten und weiterzugeben. Solange sie andere Menschen damit nicht angreifen, haben sie weiterhin das Recht, sich durch eigene Texte oder etwa künstlerische Aktivitäten auf irgendeine Art und Weise auszudrücken.
- Der Haushalt und das Geld: Das Gesetz regelt, dass Kinder und Jugendliche, solange sie bei ihren Eltern wohnen und diese für Essen und Kleidung sorgen, im Haushalt mithelfen müssen. Dafür allerdings haben diese das Recht auf das Erlernen des Umgangs mit Geld. Über die Höhe des Taschengeldes wiederum entscheiden Eltern in Eigenregie. Erben junge Menschen, die noch nicht volljährig sind etwas, steht ihnen dieses Erbe zu. Eltern dürfen dann nicht einfach darüber verfügen.
- Freunde und Ausgehzeiten: Bestimmte Lokalitäten dürfen junge Menschen erst ab einem bestimmten Alter besuchen und auch bis spät morgens dürfen sich Jugendliche nicht ohne einen Volljährigen herumtreiben. Das Recht auf den Umgang mit Freunden dagegen dürfen Eltern Kindern nicht untersagen – es sei denn, es liegen driftige Gründe dafür vor. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage gibt es allerdings nur für den sogenannten „Umgang mit anderen Bezugspersonen“.
- Arztbesuche: Prinzipiell hat jeder Minderjährige das Recht, alleine zum Arzt zu gehen und bei Vorlage der Krankenkassenkarte behandelt zu werden. Der Arzt ist verpflichtet, den Eltern, auf Wunsch des Kindes hin, nichts von dem Besuch zu erzählen. Auch das Recht auf die Pille ohne Einweihung der Eltern gilt für Mädchen.
Gesetze und Regeln zum Jugendschutz
Warum Jugendliche weniger Rechte haben (müssen)
Der Schutz der Jugend gilt allgemein als staatliche Aufgabe und nicht nur als Aufgabe der direkten Erziehenden. Kindern und Jugendlichen soll uneingeschränkt die Möglichkeit gegeben sein, sich als nachfolgende Generation optimal entwickeln zu können. Um diese Entwicklung zu garantieren, ist man zur Übereinkunft gekommen, dass Kinder und Jugendliche vor diversen Einflüssen geschützt werden müssen und dass dieser Schutz nur mithilfe der Einschränkung ihrer Rechte garantiert ist.
Seit 2003 gilt aus diesem Grund für den Kinder- und Jugendschutz das Jugendschutzgesetz, das ständig weiterentwickelt wird und das für den Medienbereich durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ergänzt wird.
Ganz allgemein umfasst der Begriff des Kinder- und Jugendschutzes daher also die gesellschaftlichen Reaktionen darauf, dass die Lebens- und Alltagswelt Gefährdungen mit sich bringt und dass diese für Erwachsene in nicht so drastischer oder anderer Weise bestehen als für Kinder und Jugendliche. Somit geht es darum:
- Gefährdungen durch strukturellen Jugendschutz, wenn möglich, erst gar nicht entstehen zu lassen
- über Gefährdungen mit erzieherischem Jugendschutz aufzuklären und zu Bewältigung der Gefährdungen anzuleiten
- durch gesetzlichen Jugendschutz den Umgang mit Gefährdungen zu regeln.
Die Billardkneipe ist ein typisches Beispiel für die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit des strukturellen Jugendschutzes – Minderjährige konsumieren hier, zumindest passiv, für ihr Alter verbotene Suchtmittel. Bild: fotolia.de © DragonImages (#194393891)
Der strukturelle Jugendschutz kämpft beispielsweise in Form von Gefährdungsprüfungen technischer Anlagen im Verkehrsbereich schon länger dafür, die Belange Minderjähriger bei diversen Planungen frühzeitig vertreten zu dürfen. Unterschiedliche Gefahren, wie der Passivkonsum von Genussmitteln wie Tabak lassen sich dennoch nicht immer flächendeckend umsetzen – zumal der gesellschaftliche Konsens hierzu sich immer wieder ändert.
Der erzieherische Jugendschutz sollte über die Gefährdungssituationen unvermeidbarer oder tolerierter Gefährdungen – wie zum Beispiel oben beschriebenem Passivkonsum – und ihren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche aufklären und zu einem verantwortlichen Umgang anleiten. Der erzieherische Jugendschutz gilt nicht etwa nur als Empfehlung, sondern ist auch in § 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgesehen.
Mit dem gesetzlichen Jugendschutz soll der Umgang mit Gefährdungen für Kinder und Jugendliche vom Gesetzgeber durch Regeln garantiert oder zumindest verbessert werden. Einige der dazu aufgestellten Regelungen finden sich exemplarisch im Folgenden.
Was zum Schutz der Jugend getan wird
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz, als die wohl bekannteste staatliche Regelung der Rechte Kinder und Jugendlicher, dient in erster Linie dem Schutz Minderjähriger in der Öffentlichkeit. In ihm geregelt werden unter anderem:
- Die Abgabe und der Konsum von Genussmitteln, wie Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol
- Die Abgabe, der Verleih und Verkauf von Filmen und Computerspielen
- Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, wie zum Beispiel in Clubs und Diskotheken
- Der Aufenthalt in öffentlichen Spielhallen und die Teilnahme am öffentlichen Glücksspiel
- Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote
Welche Einschränkungen für wen und ab wann gelten, beziehungsweise welche Rechte Kinder und Jugendliche ab einem bestimmten Alter haben, wird im letzten Abschnitt „Die Rechte ab einem bestimmten Alter“ genauer erläutert werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch hält vor allem fest, dass das Wohl des Kindes auch eine staatliche Sorge und Angelegenheit ist. Daraus ergeben sich auch Gesetze, die eine gewaltfreie Erziehung der Kinder vorschreiben. Bei Zuwiderhandlungen ist im Zweifelsfall mit einem Entzug der Erziehungsberechtigung und mit Haftstrafen zu rechnen. Weiterhin finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter anderem Haftungsregeln für Minderjährige.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Der Jugendmedienschutz ist ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Kontrollinstitutionen, die sich einerseits an Erwachsene in ihrer Funktion als Erzieher und Anbieter von Medien sowie an andere Gewerbetreibende richten. Zu den bekanntesten dieser Kontrollinstitutionen gehören folgende Einrichtungen:
- die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien)
- die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)
- die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle)
Mit Hilfe diverser Kontrollinstitutionen versucht der Jugendmedienschutz-Staatvertrag Kinder vor ungeeigneten Inhalten etwa bei Streamingdiensten zu schützen. Bild: fotolia.de © photophonie (#37017799)
Über ihr gesetzlich geregeltes Zusammenspiel und ihre Relevanz bestimmt in erster Linie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). In diesem sind wiederum diverse Regelungen festgelegt, wie etwa die Verpflichtung von Gewerbetreibenden, die öffentliche Filmvorführungen veranstalten oder Filme verleihen, bei jugendgefährdenden Inhalten Ausweiskontrollen durchzuführen.
Da diese bei Online-Videotheken und Streamingdiensten nicht in gleichem Maße durchzuführen sind, werden hier etwa bei beliebten Video-on-Demand-Portalen Jugendschutzpins gesetzlich vorgeschrieben, mit denen Minderjährige geschützt werden sollen. Die verschiedenen Portale unterscheiden sich allerdings, je nachdem auf welche Art und Weise der Jugendschutz umgesetzt wird. Die meisten halten sich an die Empfehlungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Je nach Alter der Kinder können dann verschiedene Einstellungen vorgenommen werden. In der Regel kann über bestimmte Aktionen oder Rabatte ein Video-on-Demand Portal zunächst getestet werden. Somit lässt sich herausfinden, ob die Einstellmöglichkeiten zum Jugendschutz den eigenen Anforderungen genügen.
Letzten Endes entscheiden natürlich die Eltern selbst darüber, ob sie den PIN an die Kinder weitergeben oder den Empfehlungen der FSK folgen. Der Status der Eltern und Erziehungsberechtigten als Rechtsprecher über die Kinder bildet in diesem Fall keine Ausnahme, wodurch sich unvermeidlich einige Schwierigkeiten der Rechtsstellung Jugendlicher ergeben.
Die Schwierigkeiten der Rechtsstellung Jugendlicher
Im Sinne der Bundesregierung sollen Kinder und Jugendliche Rechte haben, ihre Umwelt mitzugestalten und bei Entscheidungen mitzuentscheiden. Sie haben ferner das Recht mitzubestimmen, mitzuorganisieren, mitzugestalten und können somit auch mitverantwortet werden. Die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen junger Menschen sollten also in alle Entscheidungen miteinbezogen werden. Allerdings sind diesen Rechten auch wiederum Grenzen gesetzt, denn sie stehen in besonderen Fällen im Gegensatz dazu, dass das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder bei den Eltern liegt und diese dabei auf eigene Faust und entgegen dem Interesse oder Wohl der Kinder handeln können.
Die Kinder und Jugendhilfe (KJHG) etwa, die als eigentliche Adressaten Kinder und Jugendliche hat, kann diese daher nicht immer direkt erreichen, womit junge Menschen weiterhin Betroffene bleiben und nicht direkt zu Beteiligten werden. Viele Kritiker des Jugendschutzes plädieren daher auf andere und strengere Gesetze, welche die Persönlichkeit des Kindes und des Jugendlichen stärker respektieren.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz etwas müsse nach Meinung Jana Frädrichs, Kinderbeauftragte der Stadt München, eher Elternhilfegesetz heißen, da die die Aufgaben der Jugendhilfe primär darauf ausgerichtet sind, die Eltern in der ihnen obliegenden Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Die verbreitetste Ansicht jedoch ist, dass es nicht an rechtlichen Grundlagen für eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen, die sie betreffen, mangelt, sondern, dass diese lediglich noch konsequenter umgesetzt werden müssen.
Rechtliches im Internet
Das Internet entwickelt sich ständig weiter, digitale und mediale Angebote wachsen und verändern sich und machen rechtliche Angelegenheiten zu einem schwierigen und heiklen Thema. In vielen Fällen @ART5219:anwaltsregister[lohnt sich daher auch eine Online-Rechtsberatung für Betroffene][Online-Rechtsberatung]@. Über drei wichtige Punkte jedoch, die rechtlich relativ simpel geregelt und zu verstehen sind, sollten Kinder und Jugendliche sowie die Erziehenden selbst Bescheid wissen: Über die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, über das Urheberrecht im Netz sowie über „digitale Tabuzonen“.
Die Geschäftsfähigkeit
Nach dem Bundesgesetzbuch sind Kinder nach Beendigung des siebten Lebensjahres im normalen Leben und auch im Internet geschäftsfähig. Wer jünger ist, darf selbstständig keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen, wie beispielsweise Vertragsschlüsse oder Vertragskündigungen. Hierfür wird ein gesetzlicher Vertreter, wie die Eltern benötigt.
Zwischen dem siebten und achtzehnten Lebensjahr wird von „beschränkter Geschäftsfähigkeit“ gesprochen, die dazu führt, dass abgeschlossene Verträge „schwebend unwirksam“ sind. Das bedeutet, dass sie erst als rechtswirksam gelten, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. In der Regel können Eltern innerhalb von 14 Tagen also die Rechtgeschäfte ihrer Kinder auch widerrufen. Nach § 107 BGB gilt die Ausnahme für Rechtsgeschäfte, die für Minderjährige „rechtlich lediglich vorteilhaft“ sind, wie zum Beispiel Schenkungen.
Das Urheberrecht
Urheberrechtsverletzungen im Internet waren von Beginn der neuen Technologie an ein enorm kompliziertes Thema und sind es auch heute noch. Im Rahmen des sogenannten „Morpheus-Urteils“ wurde anhand eines Präzedenzfalles Ende 2012 immerhin die umstrittene Frage geklärt, ob Eltern die Abmahngebühren zahlen müssen, die ein Minderjähriger beispielsweise durch das illegale Down-, beziehungsweise Uploaden eines Musiktitels im Internet verursacht hat. Entscheidend über das Urteil ist, ob Eltern entsprechend präventive Maßnahmen ergriffen haben, um das Kind über die Gefahren der Urheberrechtsverletzungen zu belehren.
Es ist nicht notwendig, Kindern den Internetzugang teilweise zu sperren, die Nutzung des Internets ständig zu überwachen oder den Computer regelmäßig zu überprüfen. Zu dergleichen Maßnahmen sind Eltern nur dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben oder zuvor schon einmal eine Rechtsverletzung stattgefunden hat.
Mit dem Nachweis, den Nachwuchs altersadäquat und der Einsichtsfähigkeit des Kindes entsprechend umfassend über die Risiken der Nutzung von P2P-Netzwerken belehrt zu haben, haben Familien mit Minderjährigen gute Chancen, die Zahlung von Abmahngebühren abwehren zu können. Als bester Nachweis empfiehlt sich die Anwesenheit eines Zeugen beim Aufklärungsgespräch und das Erstellen von Notizen oder gar einer Sprachaufnahme.
Digitale Tabuzonen
Als digitale Tabuzonen gelten im Internet beispielsweise die Verbreitung von Gewaltdarstellungen, volksverhetzenden Inhalten oder Kinder- und Jugendpornografie. Zu letzterer ist die Gesetzeslage seit einigen Jahren am strengsten geworden. Die Herstellung und Verbreitung jeglicher pornografischer Darstellungen sexueller Handlungen von, an und vor Personen über 14 und unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten. Das bedeutet, dass etwa einem 17 Jährigen, der trotz Einverständnis seiner Freundin, sehr freizügige Fotos von dieser im Netz verbreitet, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht.
Die Verbreitung pornografischen Materials im Internet, das Minderjährige beinhaltet, zählt zu den digitalen Tabuzonen, und wird strafrechtlich streng verfolgt. Bild: fotolia.de © vulkanov (#145239924)
Die Rechte ab einem bestimmten Alter
Ab 12 Jahren
Noch mit 12 Jahren sind Jugendliche stark von ihren Eltern abhängig und dürfen ohne deren Erlaubnis recht wenige Dinge selbstständig unternehmen. Allerdings gilt ab diesem Alter, dass Kinder bedingt religionsfähig sind. Das bedeutet: Eltern dürfen ihre Kinder nicht gegen deren Willen in einem anderen Bekenntnis erziehen, nur weil sie selbst den Glauben wechseln, die Kinder aber am alten Glauben festhalten möchten.
Ab 13 Jahren
Ab 13 Jahren dürfen Kinder ihr Taschengeld mit sogenanntem „leichtem Arbeiten“ aufbessern. Das bedeutet, dass sie täglich zwischen acht und 18 Uhr zwei Stunden arbeiten dürfen – natürlich dürfen Pflichten, wie die Schulpflicht davon nicht beeinträchtigt werden.
Ab 14 Jahren
- Mit 14 Jahren sind Jugendliche voll religionsmündig. Das heißt, sie dürfen nun selbst entscheiden, welchem Glauben sie angehören möchten.
- Außerdem dürfen sie gegen ihren Willen nicht mehr adoptiert werden.
- Weiterhin dürfen 14-Jährige mit Erlaubnis der Eltern alleine in den Urlaub fahren.
- Nach dem Jugendstrafrecht sind Jugendliche ab 14 außerdem bedingt strafmündig, was bedeutet, dass sie beim Begehen einer Straftat zur Verantwortung gezogen werden können.
Ab 15 Jahren
- 15-Jährige dürfen mehr Geld verdienen als Jüngere. Pro Jahr darf ein Ferienjob von drei bis vier Wochen angenommen werden – Akkordarbeit und Nachtarbeit jedoch sind nicht erlaubt.
- Weiterhin dürfen Jugendliche nun eine Lehrstelle annehmen und in die Jugendvertretung eines Betriebes gewählt werden.
- Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge dürfen ebenfalls ab 15 gefahren werden.
- Laut der Ärztekammer Baden-Württemberg gehen Ärzte außerdem davon aus, dass Jugendliche ab 15 Jahren einsichtsfähig sind, was bedeutet, dass sie ab nun in der Regel die Schweigepflicht bewahren.
Ab 16 Jahren
- Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche ohne Begleitung eines Erwachsenen bis 24 Uhr in eine Diskothek oder einen Club. In Begleitung eines Volljährigen darf auch länger getanzt werden.
16-Jährige dürfen im Supermarkt oder an der Tankstelle nach Belieben Wein, Sekt und Bier kaufen. fotolia.de © bodnarphoto (#185297656)
- 16-Jährige dürfen außerdem Wein, Bier und Sekt kaufen; Getränke mit höherem Alkoholgehalt sind noch nicht erlaubt.
- Auch ein Führerschein der Klassen A1, M, S, L oder T kann ab 16 Jahren erworben werden.
- Mit Einverständniserklärung der Eltern können 16-Jährige nun heiraten, solange der Ehepartner oder die Ehepartnerin volljährig ist.
- Je nach Bundesland darf nun außerdem an den Landtags- oder Kommunalwahlen eine Stimme abgegeben werden.
- Ab 16 dürfen Jugendliche weiterhin frei darüber entscheiden, ob sie zu einer Gewebe- oder Organspende bereit wären.
- Vor Gericht können Richter von Jugendlichen ab 16 Jahren verlangen, dass diese eine Aussage unter Eid machen.
- Auch die Ausweispflicht gilt ab 16 Jahren.
Ab 17 Jahren
Mit 17 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland einen Führerschein der Klasse B machen. Bis zur Volljährigkeit allerdings darf nun in Begleitung eines Erwachsenen gefahren werden.
Ab 18 Jahren
Ab 18 Jahren dürfen Jugendliche/ Erwachsene schließlich (fast) alles, was auch Ältere tun dürfen. Sie dürfen solange ausgehen und sich in Diskotheken aufhalten, wie sie möchten, sie sind voll geschäftsfähig und dürfen alleine Verträge abschließen, an jeder beliebigen Wahl teilnehmen, ihr Testament schreiben und einen Führerschein der Klasse A , B, C, C1, CE und C1E erwerben.
Allerdings sind 18-Jährige nun auch voll deliktfähig und werden, nach Anrichten eines Schadens oder Begehens einer Straftat nicht mehr nur nach Jugend- sondern meist schon nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Die einzigen relevanten Rechte, die nach dem achtzehnten Lebensjahr noch hinzukommen sind lediglich das Recht auf den Erwerb eines Bus-Führerscheins der Klasse D1 und D1E ab 21 Jahren sowie der Erwerb eines Führscheins der Klassen DE und D ab 24 Jahren.