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Vertragsrecht | 10.04.2018

Branchen­buch­abzocke

Werbe­anzeige „Info-Folder“: Vorsicht vor Print Media Marketing s.r.o.

Gesamt­kosten des Anzeigen­vertrags belaufen sich auf insgesamt 3.698,40 Euro

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Print Media Marketing s.r.o. tritt als Vertreiberin eines Werbe­objekts namens „Info-Folder“ auf. In diesem Zusammenhang versucht das Unternehmen Gewerbe­treibende und Frei­berufler zum Abschluss eines Anzeigen­vertrags zu bewegen.

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

Print Media Marketing s.r.o.

Kopcianska 10

SK-85101 Bratislava, Slowakei

Einen Geschäfts­führer benennt das Unternehmen nicht.

Die Print Media Marketing s.r.o. gehört zu einer Reihe von Unternehmen, die unserer Ansicht nach von demselben Hinter­männern kontrolliert wird. Zu diesen Firmen gehört etwa die “ Print Media Service Ltd., die “ Pro Stadtmarketing s.r.o. und die “ Print-media Konzept s.r.o. Sämtliche Firmen gehen mittels der selben Masche für ein Werbeobjekt auf Kundenfang.

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Anzeigenauftrag für „Info-Folder“

In dem Werbeobjekt „Info-Folder“ der Print Media Marketing s.r.o. sollen Werbe­anzeigen von Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern abgedruckt sein. Um an Kunden für den „Info-Folder“ heranzukommen, verschickt das Unternehmen Formulare bzw. Korrektur­faxe, in dem eine Textvorlage für die zu schaltende Werbe­anzeige abgedruckt ist. Aus dem Formular ergibt sich, dass der „Info-Folder“ in einer Mindest­stückzahl von 500 in bestimmten Post­leitzahlen­regionen an Gewerbe­treibende bzw. Gewerbe­ämter, Stadt­verwaltungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen ausgeliefert werden soll. Der Infofolder soll innerhalb der zwei­jährigen Vertrags­dauer viermal in einem halb­jährigen Rhythmus ausgeliefert werden. Für jede Auflage fällt dabei der Auflagen­preis in Höhe von 924,60 Euro brutto an. Die Gesamt­kosten für den Anzeigen­vertrag belaufen sich daher auf insgesamt 3.698,40 Euro.

Widerrufsrecht mit Haken

Die Print Media Marketing s.r.o. gewährt zwar großzügig ein 7-tägiges Widerrufs­recht vom Anzeigen­auftrag. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungs­stellung von dem Anzeigen­auftrag für den „Info-Folder“. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst nach Ablauf der sieben Tage gestellt. Das Widerrufs­recht ist damit faktisch wertlos.

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