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Vertragsrecht | 07.06.2018

Branchen­buch­abzocke

Vorsicht: Trend Media Ltd. beauftragt TOP Inkasso GmbH

TOP Inkasso verlangt neben offener Forderung auch diverse weitere Kosten

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Trend Media Ltd. hat die TOP Inkasso GmbH mit dem Forderungs­einzug beauftragt.

Zahlungsunwillige Kunden werden eingeschüchtert und unter Druck gesetzt

Die TOP Inkasso GmbH aus der Schweiz wurde von der Trend Media Ltd. mit dem Forderungs­einzug beauftragt, um Zahlungs­unwillige Kunden unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Hintergrund ist die Nicht­zahlung einer Forderung wegen eines angeblichen Anzeigen­vertrags mit der Trend Media Ltd. über eine Werbe­anzeige in einem Informations­folder. Neben der offenen Forderung verlangt die TOP Inkasso GmbH noch Mahn­gebühren, Säumnis­zinsen und andere Kosten.

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Kämpfen Sie für Ihr Recht!

Wer ein Schreiben der TOP Inkasso GmbH wegen einer angeblich bei der Trend Media Ltd. beauftragten Werbe­anzeige in einem Informations­folder erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zur Trend Media Ltd. und zur TOP Inkasso GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen die Firma wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

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