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Vertragsrecht | 20.06.2018

Branchen­buch­abzocke

Verzeichnis europa.trade: Zahlungs­aufforderung der Digital Marketing Support Ltd. (DMS)

Formulare des Unternehmens irreführend und auf Verschleierung eines kostenpflichtigen Verzeichniseintrags ausgerichtet

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Gewerbe­treibende und Frei­berufler können eine in englischer Sprache verfasste Zahlungs­aufforderung der Digital Marketing Support Ltd. (kurz: DMS) erhalten. Hintergrund dessen ist eine angebliche Forderung wegen eines Eintrags in einem Verzeichnis namens europa.trade. Die Forderung wurde nach Aussage der Digital Marketing Support Ltd. von ihr aufgekauft.

Die Digital Marketing Support Ltd. findet sich unter folgender Anschrift:

Digital Marketing Support Ltd.

City West Business Park

Gelderd Road

Leeds LS126LN, Großb­ritannien

Zahlungsaufforderung wegen Firmeneintrags auf europa.trade

Das Verzeichnis europa.trade wird von einem Unternehmen namens Direct Marketing South East Ltd. betrieben. Das Unternehmen versendete an Gewerbe­treibende und Frei­berufler Formulare, die zur Korrektur und Ergänzung von Firmendaten aufforderten. Was dabei leicht übersehen werden konnte und unserer Ansicht nach auch beabsichtigt war, war der Umstand, dass es sich um einen kosten­pflichtigen Eintrag in einem Branchen­register handelte. Das gesamte Formular war auf eine Täuschung ausgerichtet. Die Kosten­pflicht sollte verschleiert werden. Hinzu kommt, dass das Formular mit der Bezeichnung „Gelbe Seiten“ und „Das internationale Branchen­verzeichnis“ überschrieben war, was ebenfalls der Irreführung dienen sollte.

Lesen Sie unseren Haupt­beitrag zum Verzeichnis europa.trade der Direct Marketing South East Ltd.

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