Kreditinstitute können sich nicht erfolgreich auf Schutzwirkung des Musters berufen
„Die aktuellen Urteile des Landgerichts Stuttgart und des Bundesgerichtshofs lassen sich auf Widerrufsinformationen von Darlehensverträgen aus Mitte 2010 bis Herbst 2011 aller Sparkassen im gesamten Bundesgebiet und zahlreiche Banken anwenden“, kommentiert der Fachanwalt Peter Hahn das Urteil. Die Kreditinstitute können sich auch nicht erfolgreich auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Da mit der Widerrufsinformation nicht sämtliche Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist erfüllt sind, können betroffene Darlehensnehmer ihre Darlehensverträge erfolgreich rückabwickeln.
Kostenfreie Erstprüfung der Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit
„Betroffene Verbraucher sollten ihre diesbezügliche Chance wegen der aktuell noch sehr niedrigen Bauzinsen aber zeitnah nutzen“, rät Hahn. „Die Kreditinstitute sind aktuell oft auch außergerichtlich schon vergleichsbereit“, verrät Hahn abschließend. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern, die darüber nachdenken, ob sie ihre auf den Abschluss eines nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung widerrufen sollen, eine kostenfreie Erstprüfung ihrer Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit an.