HAHN Rechtsanwälte liegen Verträge aus den Jahren 2010 und 2011 vor, in denen die Bremer Landesbank ein veraltetes und fehlerhaftes Belehrungsmuster für Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Wegen der Belehrungsmängel hat die in den Verträgen genannte Frist für den Widerruf nie zu laufen begonnen. Betroffene Verbraucher können diese Verträge deshalb noch heute rückabwickeln und damit vor allem bei Immobilienfinanzierungen sehr viel Geld sparen.
Totgesagte leben länger
Der Bundestag hatte auf Druck der Bankenlobby das teilweise Aus für den Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten beschlossen. Der Widerruf von zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobilienkrediten war nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Der Widerrufsjoker für Verträge ab dem 11. Juni 2010 gilt aber fort, sofern die Banken die Verbraucher weiterhin fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrten - so wie dies die Bremer Landesbank bis ins Jahr 2011 hinein getan hat. In den Belehrungen wird zwar die Widerrufsfrist genannt, allerdings versehen mit einer Fußnote mit dem Fußnotentext „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Art der Belehrung undeutlich und damit gesetzeswidrig ist, da sie den falschen Eindruck erwecke, es sei Aufgabe des Verbrauchers, die in seinem Fall geltende Frist selbst festzustellen (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2016, Az. XI ZR 564/15).
Verträge ab dem 11. Juni 2010 können teilweise auch heute noch widerrufen werden
Kreditnehmer mit Verträgen ab dem 11. Juni 2010 haben deshalb sehr oft noch die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus einem alten Kredit auszusteigen und in ein zinsgünstigeres Darlehen umzuschulden. Der finanzielle Vorteil für den widerrufenden Kreditnehmer ist regelmäßig auch deshalb groß, weil die Bank infolge der Rückabwicklung Zinsvorteile an den Kreditnehmer herausgeben muss, die sie erwirtschaftet hat. Sogar bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können über das Widerrufsrecht noch nachträglich von der Bank herausverlangt werden. „
Anleger sollten ihre Kreditverträge anwaltlich überprüfen lassen
Alle Bankkunden die Ihren Kreditvertrag ab dem 11. Juni 2010 mit der Bremer Landesbank abgeschlossen haben, sollten fachanwaltlich überprüfen lassen, ob ein Widerrufsrecht fortbesteht“ rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato.