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Vertragsrecht | 02.05.2018

Branchen­buch­abzocke

Bürger-Info-Folder „Energie/Gesundheit/Umwelt“: Rechnungs­stellung der Ottenbacher Verlags GmbH

Anzeigenauftrag kann mit Gesamtkosten von 1.410,15 Euro für eine Auflage verbunden sein

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Ottenbacher Verlags GmbH stellt im Auftrag der ISV Reklam Rechnungen wegen eines Anzeigen­auftrags. Bei der ISV Reklam handelt es sich um eine Werbe­agentur, die in der Türkei ansässig ist und angeblich einen Bürger-Info-Folder namens „Energie/Gesundheit/Umwelt“ vertreibt.

Die Ottenbacher Verlags GmbH scheint die Anzeigen­verträge der ISV Reklam übernommen zu haben. Wir gehen aber davon aus, dass es sich bei der Werbe­agentur um eine Strohpuppen-Firma handelt.

Die Anschrift der Ottenbacher Verlags GmbH lautet:

Ottenbacher Verlags GmbH

Mühlen­straße 8A

14167 Berlin

Als Geschäfts­führer wird ein Herr E. Bektas genannt.

Ottenbacher Verlags GmbH versendet Rechnungen für die ISV Reklam

Wie bereits oben erwähnt, stellt die Ottenbacher Verlags GmbH Rechnungen für die ISV Reklam. Der Betroffene soll der ISV Reklam einen Anzeigen­auftrag für den Bürger-Info-Folder „Energie/Gesundheit/Umwelt“ erteilt haben. Tatsächlich wird der Betroffene wohl ein Formular der ISV Reklam erhalten und dieses unter­schrieben zurückgeschickt haben. Neben dem Anzeigen­preis wird nachfolgend von der Ottenbacher Verlags GmbH noch eine Satz-, Farb- und Versand­pauschale in Rechnung gestellt. Dies kann schnell eine Summe von 1.410,15 Euro erreichen und zwar für nur eine Auflage. Da der Anzeigen­vertrag während seiner zwei­jährigen Laufzeit sechs Auflagen beinhaltet, können schnell beträchtliche Kosten entstehen.

ISV Reklam gewährt vertragliches Widerrufsrecht

Betroffene haben die Möglichkeit sich relativ unproblematisch vom Anzeigen­vertrag mit der ISV Reklam zu lösen und somit eine Rechnung der Ottenbacher Verlags GmbH verhindern. Die ISV Reklam gewährt nämlich ein vertragliches 14-tägiges Widerrufs­recht. Erklärt ein Betroffener innerhalb von 14 Tagen ab Auftrags­datum den Widerruf, muss er wohl keine Rechnungs­stellung befürchten. Der Haken an der Sache ist, dass die Betroffenen in der Regel erst nach Erhalt der Rechnung durch die Ottenbacher Verlags GmbH vom Anzeigen­vertrag erfahren. Zu diesem Zeitpunkt ist die Wider­rufs­frist aber regelmäßig schon abgelaufen.

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