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Vertragsrecht | 25.08.2011

Branchenbuchabzocke

Ärger mit der Gewerbeauskunft Zentrale - Ungewollte Rechnung oder Mahnung?

Vorsicht vor GWE

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Aktuell: Die Gewerbeauskunft Zentrale beruft sich seit einigen Wochen auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 Az. 114 C 128/11, in dem sie ihre vermeintlichen Ansprüche gegen einen Kunden erfolgreich vor Gericht durchsetzen konnte.

Der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH liegt aber eine Vielzahl anders lautender Gerichtsentscheidungen vor, in denen Branchenbuchanbieter unterlegen sind.

Wehren Sie sich!

Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von der Gewerbeauskunft Zentrale erhalten haben, gilt: Wehren Sie sich! Andernfalls droht eine Vertragsbindung bis zu 2 Jahren. Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gerne zu den notwendigen Schritten. Unser aktuelles Angebot: Wir übernehmen Ihre außergerichtliche Vertretung für pauschal 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.).

Hinter der Gewerbeauskunft Zentrale steht die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf. Deren Geschäftsmodell ist die Übersendung von bereits weitgehend ausgefüllten Eintragsformularen an Gewerbetreibende und Unternehmer. Diese werden gebeten, das Formular, das einen amtlichen Eindruck vermittelt, um einige Angaben zum Unternehmen zu ergänzen und kostenlos zurückzusenden.

Es soll für 2 Jahre bezahlt werden

Was beim Ausfüllen des Formulars aber leicht übersehen wird: Es handelt sich um einen Vertrag über den Eintrag in das Internet-Adressregister „gewerbeauskunft-zentrale.de“. Für Unternehmen ist der Eintrag in ein solches Branchenbuch meist ohne jeden Wert. Dennoch soll der Vertrag in der Regel über 2 Jahre laufen. Dafür werden monatlich teils ansehnliche Beträge berechnet. So fallen schnell Monatsbeträge von rund 40 Euro plus Umsatzsteuer an.

GWE-Anwalt droht mit Schufaeintrag

Die Gewerbeauskunft Zentrale bzw. Ihr Rechtsanwalt - derzeit RA Burkhard Joepchen aus Köln - droht auch offen mit Schufaeinträgen. RA Joepchen schreibt in seinen Briefen oftmals, dass er beauftragt sei, „die Möglichkeit eines Schufaeintrags zu überprüfen“. Lassen Sie sich auch von dieser Drohung nicht irritieren: Sie ist haltlos. Lesen Sie dazu mehr in unserem Dossier zur Schufa.

Rechtsanwaltsgebühren für die Abwehr eines solchen Anspruchs der GWE sind überschaubar

Der beste Schutz ist: Gar nicht erst unterschreiben. Aber auch wer bereits unterschrieben hat: Kämpfen Sie für Ihr Recht! Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hilft Ihnen bundesweit schnell und effektiv. Wir führen die nötige Korrespondenz, um Ihre rechtlichen Beziehungen zur Gewerbeauskunft Zentrale zu beenden und Ihre Rechte zu verteidigen. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren überschaubar.Wir bieten Ihnen aktuell an, Sie zum Pauschalhonorar von 178,50 Euro (150,00 Euro netto zzgl. 19 % USt.) außergerichtlich zu vertreten.

Kostenlose telefonische Erstinformation

Nutzen Sie unverbindlich die Kanzlei-Hotline (0)30 3 100 4 400 für weitere Informationen. Die Rechtsanwälte der S! Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstinformation.

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